Laufende Buchführung gem. § 6 StBerG
Gerne helfen wir Ihnen auch dabei, Ihre Buchführung ganz oder teilweise selbst zu erstellen und stehen somit in unterstützender Weise zur Seite.
Gerne helfen wir Ihnen auch dabei, Ihre Buchführung ganz oder teilweise selbst zu erstellen und stehen somit in unterstützender Weise zur Seite.
Sowohl bei Betriebsprüfungen, als auch bei Fragen zum Personalwesen (Arbeitsverträge, Lohnerhöhungen, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, etc.) sind wir Ihr versierter Ansprechpartner.
Eine Schuhschachtel (aus Ellen´s Laden) voller Belege? Scheuen Sie sich nicht, diese bei uns vorbeizubringen.
Selbständige Buchhalterin gem. § 6 Ziff. 3 und 4 StBerG (Buchen laufender Geschäftsvorfälle und der laufenden Lohnabrechnungen)
Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten
Duales Studium in der Finanzverwaltung
Seit 2004 Mitarbeit im elterlichen Betrieb
Selbständig seit 2011
Übernahme des Buchführungsbüros 2017